VORSCHRIFTEN ZUR UNTERBRINGUNG IM KURZENTRUM „EGLĖS SANATORIJA“ IN DRUSKININKAI
- Personenbezogene Daten von Gästen des Kurzentrums AB „Eglės sanatorija“ (im Weiteren – Kurzentrum) verarbeitet das Kurzentrum aufgrund der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datebnschutz-Grundverordnung) sowie der Forderungen anderer Gesetze zum Schutz Ihrer Daten. Sie können Einsicht in die Privatpolitik des Kurzentrums AB „Eglės sanatorija“ auf der Webseite des Kurzentrums unter der Adresse: sanatorija.lt sowie an der Rezeption nehmen.
- Alle Gäste können bei ihrer Zustimmung am Loyalitätsprogramm des Kurzentrums teilnehmen, damit kann man sich auf der Webseite des Kurzentrums unter der Adresse: sanatorija.lt sowie an der Rezeption vertraut machen.
- Die Gäste werden in Zimmern ausgewähltes Komfortniveaus untergebracht, vorbehaltlich der Ausnahmen der Betriebsordnung, die für Patienten, die mit den aus dem Budget der Krankenkasse finanzierten Gesundheitsdiensten kommen, vorgesehen sind. Mit den Ordnungsregeln des Kurzentrums kann man sich auf der Webseite des Kurzentrums unter der Adresse: sanatorija.lt sowie an der Rezeption vertraut machen.
- Die Verpflegung wird für die Gäste nach dem ausgewählten Komfortniveau organisiert und bereitgestellt.
- Für die Dienstleistungen ist die ganze Summe als Vorschuss am Ankunftstag zu zahlen.
- Die Gäste müssen die Betriebsordnung im Kurzentrum befolgen (keinen Lärm machen, andere Gäste nicht stören, keine Tretroller, Skates, Skateboards und andere Fahrzeuge eines ähnlichen Typs in allen Innenbereichen fahren).
- Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Kurzentrums „Eglės sanatorija“, einschließlich Balkonen, Terrassen und Zimmern, sowie auf dem Gebiet des Kurzentrums verboten, mit Ausnahme ausgewiesener und gekennzeichneter Stellen. Geldstrafe – 100 EUR.
- Das Recht auf Bild, das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten anderer Personen, die im Kurzentrum „Eglės sanatorija“ aufhalten, nicht zu verletzen.
- Für die Fürsorge und Sicherheit des Kindes sind Eltern und / oder andere gesetzliche Vertreter des Kindes und / oder andere Erwachsene mit Sorgerecht für das Kind verantwortlich.
- Für das Auschecken nach 12:00 Uhr wird eine Gebühr für das späte Auschecken erhoben, sofern im gekauften Behandlungsprogramm kein späteres Auschecken angegeben ist.
- Es ist verboten, mit Tieren im Kurzentrum aufzuhalten.
- Von 22:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es Ruhezeit. Die Gäste müssen sich derzeit ruhig verhalten und die Erholung der anderen Gäste respektieren.
- Das Kurzentrum übernimmt keine Haftung für die Sachen, Geld u. a. m. von Gästen, was in den Zimmern, nicht geschützten Garderoben oder anderen Räumen gelassen wurden. Die Gäste sollen sie selbst verwahren. Es ist zu empfehlen, Wertsachen unter Verschluss im Tresor aufzubewahren.
- Das Kurzentrum trägt keine Haftung für die Sicherheit personenbezogener Daten, die eine Behandlungskarte, ausgestellt dem Gast, oder ein Armband mit Strichcode enthält. Die Gäste sollen sie selbst verwahren.
- Gastbesucher dürfen nicht im Kurzentrum übernachten, ohne die Unterkunftsleistungen zu bezahlen. Der Gast ist für die Bezahlung der Unterkunft des Besuchers verantwortlich.
- Gäste und ihre Besucher haften für Schäden, die dem Kurzentrum oder seinen Mitarbeitern nach dem in den Gesetzen der Republik Litauen festgelegten Verfahren entstehen.
- Es ist verboten, Speisen und Getränke aus der Kantine zu holen, mit Ausnahme von Obst und / oder Speisen, die mit der Kantine abgestimmt sind und bei der Ernährung eines kranken Gastes des Kurzentrums mitgenommen werden dürfen.
- Die Erbringung von Unterbringungsleistungen kann für einen Gast eingestellt werden, der gegen die Betriebsordnung verstößt und dadurch die Gesundheit, das Leben oder das Eigentum von sich selbst, anderen Gästen, dem Kurzentrum oder den Mitarbeitern gefährdet. In diesem Fall werden Leistungen, die durch sein Verschulden nicht erbracht wurden, nicht erstattet.
- Bei Verstößen gegen die Unterbringung Vorschriften kann der Gast unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des erneuten Auftretens des Verstoßes durch eine Entscheidung der Verwaltung nach Benachrichtigung in die Liste der unerwünschten Kunden des Kurzentrums aufgenommen werden.
- Für einen verlorenen Zimmerschlüssel (Karte) wird eine Geldstrafe von 20 EUR erhoben.
- Bei vorzeitiger Abreise wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des Werts unbenutzter Dienstleistungen verhängt, außer in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit des Patienten, Tod von Angehörigen usw.).
Letztes Update 2021.09.23
